Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater |
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Verfahren zur Privatinsolvenz Stufe 1 – außergerichtlicher Einigungsversuch Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen können, müssen Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Ihren Gläubigern versuchen. Für einen späteren Insolvenzantrag benötigen Sie die Bestätigung einer geeigneten Stelle bzw. einer geeigneten Person, aus der zu erkennen ist, dass im letzten halben Jahr vor der Antragstellung eine solche außergerichtliche Verfahrensweise versucht wurde. Ein solcher Einigungsversuch muss einen von Ihnen aufgestellten, umfassenden Schuldenbereinigungsplan beinhalten, welcher gewisse Anforderungen zu erfüllen hat. |